Lizenzvertrag...
...zwischen Verlag GlobulusPraxis (Lizenzgeber) und dem Lizenznehmer (Käufer der Software). §1. VERTRAGSGEGENSTAND §1.1 Dem Kunden wird vom Verlag globulusSoft weder eine ausschließliche noch eine übertragbare Lizenz zur Nutzung des Datenbankprogramms GlobulusPraxis (nachfolgend Software genannt) zu den Bedingungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages gewährt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und die dazugehörigen Unterlagen und Dokumentationen entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Der Lizenzgeber ist alleiniger und ausschließlicher Eigentümer des Produktes. Der Lizenznehmer erhält außer den Nutzungsrechten hieraus keine weiteren Rechte. §1.2 Der Lizenznehmer muss die angebotene Registrierungsmöglichkeit nutzen, um als autorisierter Lizenznehmer registriert und über neu bearbeitete Versionen dieser Software informiert werden zu können. Ohne Registrierung ist die Software GlobulusPraxis nicht nutzbar. Nach spätestens einem Jahr wird nicht registrierte oder widerrechtlich registrierte Software unbrauchbar. §2. LIZENZAUSÜBUNG Der Lizenznehmer darf das Produkt zur selben Zeit nur auf einem Computer einsetzen. Eine physikalische Übertragung ist zulässig, jedoch keinesfalls eine elektronische, etwa innerhalb eines Netzwerkes. Insbesondere wird für Datenverluste beim Versuch einer Netzwerknutzung von Seiten des Lizenzgebers nicht gehaftet. Der Lizenznehmer darf Kopien zu Sicherungszwecken anfertigen. Er wird die Software nicht ändern, übersetzen, zurückentwickeln, entkompilieren oder abgeleitete Werke erstellen. Der Lizenznehmer hat bei einem Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,- an den Verlag globulusSoft zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist dadurch nicht ausgeschlossen. Unbeschadet der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von Schadensersatz wird der Verlag GlobulusPraxis bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen das erteilte Nutzungsrecht widerrufen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Lizenzgebühr besteht. §3. SCHUTZRECHTE Der Lizenznehmer erkennt die Rechte des Verlags globulusSoft an dem Produkt (Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse) uneingeschränkt an. Das betrifft auch das Copyright an Dokumentationen, die schriftlich oder auf Computerspeichermedien vorliegen. Er verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Produktes gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen. §4. PRODUKTAKTUALISIERUNGEN Der Verlag globulusSoft kann jederzeit Ausführung und Inhalt seiner Produkte aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte oder revidierte Produkte unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages. Der Lizenznehmer hat nur bei Durchführung der Registrierung Anspruch auf aktualisierte oder revidierte Produktversionen gegen Leistung der jeweils festgelegten Gebühr. §5. DATENSICHERUNG Insbesondere weisen wir explizit auf die nötige Datensicherung hin, ebenso auf die Einhaltung der Datenschutz Bestimmungen gegenüber den erfassten Patienten und der Falldokumentationen. Diese sind allein Sache der Nutzer dieser Software §6. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG §6.1 Das Produkt ist getestet. Der Verlag globulusSoft übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Produktes bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. Insbesondere weist der Verlag globulusSoft darauf hin, dass sämtliche Angaben in der vorliegenden Software (inkl. Dokumentation) nach bestem Können der Autoren gemacht wurden. Eine Gewähr übernimmt der Verlag globulusSoft und die Autoren nicht. §6.2 Offensichtliche Mängel des Produktes hat der Lizenznehmer innerhalb von 14 Tagen seit Ablieferung gegenüber dem Verlag globulusSoft anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. §6.3 Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Verlag globulusSoft gegenüber eine Nachfrist von mindestens 40 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Der Verlag globulusSoft haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen. Zwei Jahre nach Lieferung erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. §7. BEENDIGUNG DES LIZENZVERTRAGES Verstößt der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieses Vertrages, so kann der Verlag globulusSoft diesen Lizenzvertrag fristlos kündigen. Nach Beendigung des Vertrages ist der Lizenznehmer zur Nutzung des Produktes nicht mehr berechtigt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages in seinem Besitz befindliche Produkt sowie Arbeits- und Sicherungskopien nach Wahl von sämtlichen Festplatten die in seinem Besitz sind zu entfernen. §8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN §8.Als Gerichtsstand gilt der Ort des Eintrags des Verlags globulusSoft ins CH-Handelsregister §8.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten. §8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.